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Romuald Bischof
Geschäftsführung Thüster Kartonagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für alle - auch zukünftigen - Verträge jeder Art zwischen Thüster Kartonagen GmbH und dem Kunden oder Lieferanten, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB können im Internet unter www.thuester-kartonagen.de jederzeit eingesehen und von dort ausgedruckt werden.

1.2 Anderslautenden AGB des Kunden bzw. Lieferanten wird hiermit widersprochen. Solche AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Thüster Kartonagen dies schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt. Die vorbehaltlose Annahme von Waren bzw. Vornahme einer Lieferung stellt keine solche Bestätigung dar.

1.3 Diese AGB gelten auch für den Internetshop der THÜSTER Kartonagen. Siehe gesondert Punkt 3.3.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebote von Thüster Kartonagen sind freibleibend, soweit nicht schriftlich eine Bindung bestätigt wird.

2.2 Bestellungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn Thüster Kartonagen diese durch schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt hat. Außenmitarbeiter von Thüster Kartonagen sind weder zum Vertragsschluss, noch zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

2.3 Bestätigte Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme.

2.4 Größenangaben von Thüster Kartonagen beziehen sich auf Innenmaße in Millimeter in der Reihenfolge Länge x Breite x Höhe.

2.5 Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten.

§ 3 Zahlung

3.1 Der vereinbarte Preis ist zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer fällig nach Erhalt der Ware bzw. gemäß individuellem Zahlungsziel.

3.2 Rechnungen von Thüster Kartonagen sind binnen 8 Tagen abzgl. 3% Skonto auf den Bruttowarenwert oder ohne Abzug netto binnen 20 Tagen, jeweils ab Rechnungsdatum, zahlbar.

3.3 Bei Bestellungen im Internetshop von THÜSTER Kartonagen wird die Ware nur gegen Vorkasse ausgeliefert.

3.4 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit kann Thüster Kartonagen ihre Forderungen fällig stellen, Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Thüster Kartonagen ist auch berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten auszuführen.

3.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von Thüster Kartonagen schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind oder gerichtliche Entscheidungsreife vorliegt.

3.6 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung

4.1 Ist eine Lieferfrist vereinbart, beginnt Sie mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Abklärung aller herstellungsrelevanten Fragen (z.B. Druck-/Stanzfreigabe des Bestellers, Vorliegen behördlicher Genehmigungen). Für die Dauer der Prüfung von Fertigungsmustern u.a. durch den Besteller ist die Lieferzeit unterbrochen. Verlangt der Besteller nach der Auftragsbestätigung Änderungen, die die Fertigungsdauer beeinflussen, beginnt mit deren Bestätigung die Lieferzeit neu.

4.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform oder elektronischer Form vereinbart ist, erfolgt die Lieferung frei Haus. Versandweg und Versandmittel sind der Wahl von Thüster Kartonagen überlassen.

4.3 a) Beim Versendungskauf geht die Sachgefahr mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzuge ist.

4.3 b) Soweit Abholung vereinbart ist, geht die Sachgefahr mit der Mitteilung der Bereitstellung an den Kunden über. Erfolgt die Abholung nicht termingerecht, ist Thüster Kartonagen nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu versenden oder einzulagern.

4.4 Es gelten folgende, branchenübliche Abweichungen / Toleranzen als vereinbart:

4.4 a) Branchenübliche Mehrlieferungen oder Minderlieferungen sind ebenso wie Teillieferungen unter Berücksichtigung der beiderseitigen vertraglichen Interessen im für den Kunden zumutbaren Umfange und nach dem jeweiligen Handelsbrauch bis 500 Stück = 20%, 501 – 3.000 Stück = 15%, über 3.000 Stück = 10%, zulässig. Berechnet wird die jeweils tatsächlich gelieferte Menge.

4.4 b) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die Thüster Kartonagen nicht zu vertreten hat (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störung der Verkehrswege, Naturgewalten). Dies gilt auch wenn diese Umstände bei den Lieferanten von Thüster Kartonagen und deren Unterlieferanten eintreten.

4.4 c) Dauert die Störung länger als 2 Monate, sind sowohl der Kunde, als auch Thüster Kartonagen berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.

4.5 Thüster Kartonagen ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern kein erkennbares berechtigtes Interesse des Kunden entgegensteht.

4.6 Alle Preise gelten inkl. Umreifung. Wünscht der Kunde weitergehende Verpackungen (Umhüllung), sind diese und ihre Berechnung schriftlich zu vereinbaren.

4.7 Bei jeder Lieferung von palettierter Ware hat der Kunde Thüster Kartonagen Zug-um-Zug die gleiche Anzahl gleichwertiger Paletten zurückzugeben, die er empfangen hat. Andernfalls erfolgt binnen einen Monats eine Berechnung der Transporthilfsmittel an den Kunden zum Neuwert. Thüster Kartonagen führt über die in ihrem Eigentum stehenden Paletten für den Kunden ein Palettenkonto. Der Kunde erhält auf Wunsch einen Auszug dieses Palettenkontos.

4.8 Für Lieferungen verstehen sich die Größenangaben als Innen - mm - Maße in der Reihenfolge Länge x Breite x Höhe.
Die Schlitze sollen bis zur Mitte der Querrillung liegen mit einer Toleranz von +/- 3 mm.
Die Einstellung von Längs- und Breitseite incl.der Rillkörper erfolgt nach Vorgabe mit einer Toleranz von +/- ohne messbare Maßabweichung.
Die Ausrichtung von Längs- und Breitseite (Fluchten der Schnittkanten) sollen ohne Versatz sein mit einer Toleranz von max. 2 mm.
Die Spaltbreite an der Fabrikkante soll 8 mm betragen mit einer Toleranz von +/- 4 mm.
Die Position des Drucks soll nach Vorgabe erfolgen mit einer Toleranz von +/- 2 mm.
Die Position der Stanze soll nach Vorgabe erfolgen mit einer Toleranz von +/- 5 mm.

Der Kalibrierverlust bei B - Welle beträgt 2,6 - 3,2 mm (- 0,15 mm).
Der Kalibrierverlust bei C - Welle beträgt 3,6 - 4,2 mm (- 0,15 mm).
Der Kalibrierverlust bei EB - Welle beträgt 3,9 - 4,2 mm (- 1,5 mm).
Der Kalibrierverlust bei BC - Welle beträgt 5,9 - 7,0 mm (- 1,5 mm).
Der Kalibrierverlust bei EE - Welle bertägt 2,8 - 2,9 mm (- 1,5 mm).

4.9 Bei Bestellungen bzw. Lieferungen auf Abruf wird die bestellte Ware unaufgefordert nach einer Lagerzeit von 2 Monaten ausgeliefert, wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Annahmeverweigerung entstehen Transport- (nach Aufwand) und Lagerkosten (3,00 € / Palette / Monat), die der Kunde zu tragen hat. Die Ware wird dem Kunden umgehend in Rechnung gestellt und sofort fällig. Nach Absprache mit dem Kunden wird die Ware auf dessen Kosten vernichtet.

4.10 Werden im Zusammenhang mit einem von THÜSTER Kartonagen erstelltem Angebot dem Kunden Muster überlassen und es folgt keine Bestellung seitens des Kunden, ist THÜSTER Kartonagen berechtigt, diese Muster in Rechnung zu stellen.

§ 5 Sachmängelhaftung

5.1 Für besondere Eigenschaften einer Verpackung im Hinblick auf ihre Brauchbarkeit für einen bestimmten Verwendungszweck haftet Thüster Kartonagen nur nach entsprechender schriftlicher Zusicherung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungsaussagen durch Thüster Kartonagen stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.

5.2 Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe/Anerkennung des Freigabemusters auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem an die Druckfreigabe/Anerkennung des Freigabemusters anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

5.3 Garantien im Rechtssinne bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Erklärung durch Thüster Kartonagen.

5.4 Für Mängel der Ware leistet Thüster Kartonagen nach eigenem Ermessen und nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

5.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung der Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

5.6 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

5.7 a) Der Kunde muss einen offensichtlichen Mangel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Thüster Kartonagen.

5.7 b) Einen nicht offensichtlichen ("versteckten") Mangel hat der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung dieses Mangels schriftlich anzuzeigen.

5.8 Für branchenübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität und Ausführung (Handelsbräuche) übernimmt Thüster Kartonagen keine Haftung.

5.9 Der Druck von EAN-Strichcodes erfolgt nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der einschlägigen Durchführungsregelung der CCG. Weitergehende Zusagen - insbesondere Aussagen über Leseergebnisse an den Kassen des Handels - können wegen möglicher negativer Einflüsse auf die Strichcodes nach Verlassen unseres Werkes und mangels einheitlicher Mess- und Lesetechnik nicht abgegeben werden.

5.10 Die Mangelgewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache.

§ 6 Haftungsbeschränkungen

6.1 Thüster Kartonagen haftet für Schäden nach Maßgabe dieser Bedingungen auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages aus jeglichem Rechtsgrund nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Ablieferung der Sache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von Schadensursache und / oder Schadensverursacher. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, falls auf Seiten von Thüster Kartonagen Vorsatz vorliegt, sowie bei einer von Thüster Kartonagen zu vertretenden Verletzung oder Tötung von Personen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Thüster Kartonagen behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß gegen Schäden und Diebstahl zu versichern und den Abschluss einer Versicherung Thüster Kartonagen nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag hiermit im Voraus an Thüster Kartonagen ab. Thüster Kartonagen nimmt diese Abtretung an.

7.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an Thüster Kartonagen ab. Thüster Kartonagen nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist als Treuhänder für Thüster Kartonagen zur Einziehung der abgetretenen Forderungen solange berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen Thüster Kartonagen gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.

7.4 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, verpflichtet sich Thüster Kartonagen, die 120 % übersteigenden Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Thüster Kartonagen.

7.5 Bei Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, Thüster Kartonagen nicht gehörenden Sachen, wird Thüster Kartonagen Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von Thüster Kartonagen gelieferten Waren zu den Werten der sonstigen, verarbeiteten Gegenständen.

7.6 Sobald der Kunde in Zahlungsverzug und/oder in Vermögensverfall gerät, ist Thüster Kartonagen berechtigt, ohne weitere Fristsetzung und unter Ausschluss eines eventuell bestehenden Zurückbehaltungsrechtes die sofortige, einstweilige Herausgabe der gesamten, unter dem Eigentumsvorbehalt von Thüster Kartonagen stehenden Waren zu verlangen.

7.7 Der Kunde ist verpflichtet, Thüster Kartonagen einen Zugriff Dritter auf die Eigentumsvorbehaltsware sowie sonstige Beschädigungen der Ware unter Angabe von den, für eine Intervention notwendigen Unterlagen unverzüglich mitzuteilen bzw. Dritte auf das Eigentum von Thüster Kartonagen hinzuweisen.

§ 8 Schutzrechte

8.1 Liefert Thüster Kartonagen aufgrund von Vorgaben oder Unterlagen des Kunden, steht dieser dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Information keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Thüster Kartonagen von der Prüfung der Rechtslage frei.

8.2 Wird Thüster Kartonagen von einem Dritten wegen einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, Thüster Kartonagen auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen und allen damit verbundenen Aufwendungen freizustellen.

8.3 Eigentums-, Schutz- und Vervielfältigungsrechte an eigenen Skizzen, Entwürfen, Probedrucken, Mustern, Konstruktionen u.a. verbleiben bei Thüster Kartonagen. Auch ein dem Kunden für einen Entwurf oder ein Modell gewährtes Nutzungs- oder Verkaufsrecht berechtigt ihn nicht zur Vervielfältigung.

§ 9 Sonstiges

9.1 Thüster Kartonagen kann Firmenzeichen und Produktionsdaten gemäß entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen anbringen.

9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Eime.

9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.4 Sind einzelne Bestimmungen eines Vertrages zwischen Thüster Kartonagen und dem Kunden unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

Stand Mai 2012

AGBs als PDF Dokument

Sie haben die Möglichkeit, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüster Kartonagen GmbH hier als PDF Dokument herunterzuladen oder dieses auszudrucken.

Thüster Kartonagen - Kartonagen sind unser Leben!

Letztes Update

Letzte Aktualisierung am:
08.10.2019, 09:13:17

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31020 Salzhemmendorf / Thüste

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